Asbesthaltige Materialien können nicht, wie andere Materialien, einfach entsorgt werden. Als Asbest bezeichnet man eine Gruppe vorkommender, feinfaseriger Minerale. Bei der Entsorgung sollte beachtet werden, ob es sich um ein Produkt mit fester Faserbindung oder mit schwacher Faserbindung handelt.
Insbesondere bei Materialien mit schwacher Faserbindung besteht die erhöhte Gefahr der Faserfreisetzung.
Die Faserfreisetzung ist für Menschen besonders gesundheitsgefährdend, da sie krebserregend wirken kann. Asbest sollte daher immer unter Einhaltung strengster Sicherheitsmaßnahmen und von Fachpersonal entsorgt werden.
Bei gewerblichen, wirtschaftlichen oder öffentlichen Entsorgungen von Asbest ist wegen der hohen Gesundheitsgefahr ein sogenannter Entsorgungsnachweis zu erbringen, der die Zulässigkeit der Entsorgung beglaubigt.
Als Privatperson können Sie auf unsere hochwertigen Entsorgungssäcke zurückgreifen. Diese eigenen sich besonders für Asbesthaltige Produkte und Dämmmaterialien.
Asbest BigBag 90 x 90 x 110 cm
Plattenbag Asbest 260 x 125 x 80 cm
Gerne beraten wir Sie, welche dieser Säcke für Ihre Bedürfnisse am besten geeignet sind. Beide Arten von Säcken bei uns erhältlich.
Asbestabfälle und Asbestzementabfälle (17 06 05)
Baustoffe auf Asbestzementbasis, z.B. Dachplatten, Fassadeplatten, Blumenkästen o.ä.. Asbest ist als überwachungsbedürftiger Abfall deklariert und darf nur im Nachweisverfahren mit Übernahmeschein entsorgt werden. Die asbesthaltigen Baustoffe müssen staubdicht in reißfester Folie oder Big Packs verpackt sein.