Eine Sondernutzung ist die Benutzung der Straße oder des Gehweges über den Gemeingebrauch hinaus.
„Gemeingebrauch“ ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu nutzen (§ 14 StrWG NW). Das bedeutet, dass Container nicht einfach so auf öffentlicher Stellfläche abgestellt werden dürfen.
Hier ist die Einverständniserklärung der Gemeinde / Kommune erforderlich.
Wir unterscheiden zwischen der einfachen Sondernutzung und der Sondernutzung + Beschilderung mit Halteverbot Zone.
Die einfachen Sondernutzung beinhalten nur die Genehmigung der Kommune für das Abstellen eines Containers auf öffentlicher Stellfläche. Bei der Sondernutzung + Beschilderung, wird zusätzlich eine Halteverbot Zone eingerichtet.
Quellen: Justiz Online NRW