Holz I-III (17 02 01)
Meist aus Abbruch, Rückbau, Werkstätten, Umzügen oder ähnlichen Bereichen. Alle Hölzer wie:
- Einwegpaletten
- Dielen
- Schaltafeln
- Bretter
- Türblätter
- Balken
- Schnittreste
- Möbel
- Spanplatten
Holz IV (20 01 37)
Mit schädlichen Verunreinigungen. Alle Hölzer wie:
- lackierte Türzargen / Fensterrahmen
- Eisenbahnschwellen
- Jägerzäune
Hölzer der Klasse IV müssen im Nachweisverfahren entsorgt und der thermischen Verwertung zugeführt werden.
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